Johannitermagazin 2015/02 - page 25

Fotos: Paul Hahn, Martin Kirchner
Lesertelefon
Sandra Lorenz
, 36, zuständig für
die Kommunikation der Johanniter-
Auslandshilfe, ist einer unserer
Experten für Sie am Lesertelefon.
Sie können uns Ihre Fragen zur
Mutter-Kind-Gesundheit in Afrika
auch schriftlich zukommen lassen.
Johanniter-Unfall-Hilfe
Marketing/Kommunikation
Stichwort: Mutter-Kind
Lützowstraße 94, 10785 Berlin
Fragen & Antworten vom 16. März
zum Thema „Pflegestärkungsgesetz“
In Afrika ist die Kindersterblichkeit besonders hoch.
Geburten finden oft unter schwierigen hygieni-
schen Bedingungen statt. Auch für die Vor- und
Nachsorge gibt es meist nur unzureichende
Angebote. Die Johanniter engagieren sich deshalb
intensiv in besonders stark betroffenen Ländern
wie der Demokratischen Republik Kongo. Unter
anderem führen wir Projekte zur Verbesserung
der Gesundheit und Ernährung von Müttern und
ihren Kindern durch.
Wenn Sie mehr über unser Engagement für
die Mutter-Kind-Gesundheit in Afrika erfahren
wollen, können Sie uns anrufen. Unsere Experten
beantworten Ihre Fragen bei unserer Telefon­
aktion am Dienstag, 16. Juni, von 10 bis 13 Uhr.
Wie bekommt man eine
Pflegestufe?
Besteht bei einem Men-
schen erhöhter Pflege­
bedarf, kann man sich an
seine Kranken- oder
Pflegekasse wenden. Diese
beauftragt den Medizini-
schen Dienst der Kranken-
versicherung (MDK). Der
MDK besucht dann den
Pflegebedürftigen und prüft,
ob eine der vier Pflegestu-
fen 0, I, II oder III gerecht-
fertigt ist. Die Pflegedienste
der Johanniter stehen den
Angehörigen vor und bei
diesem wichtigen Besuch
gern beratend zur Seite.
Hat sich bei den Pflegestufen
etwas verändert?
Die Sätze der Pflegestufen
sind erhöht worden, und
zwar bis zu vier Prozent.
Gestiegen sind auch die
Leistungen in der Tages-
pflege, wenn also ein zu
pflegender Mensch tags­
über in einer Pflegeein-
richtung betreut wird.
Erstmals gibt es sogar Ta-
gespflege-Leistungen in
der Pflegestufe 0, also für
Menschen mit Demenz,
aber ohne größeren kör-
perlichen Pflegebedarf.
Außerdem werden Tages-
pflege-Leistungen nicht
mehr mit der häuslichen
Pflege verrechnet.
Was hat sich in der Verhin-
derungspflege geändert?
Pflegende Angehörige
brauchen Auszeiten. Ob
das einige Stunden in der
Woche sind, um zum
Beispiel einzukaufen, oder
ein paar Tage am Stück,
um in Urlaub zu fahren
– solche Freiräume sind
wichtig, um die Belastun-
gen einer Pflege dauerhaft
tragen zu können. Wäh-
rend dieser Zeit springt
ein professioneller Pflege-
dienst ein. Auch die
Johanniter bieten solch
einen Dienst an. Das
Pflegestärkungsgesetz hat
den Anspruch auf diese
Verhinderungspflege von
vier auf sechs Wochen im
Jahr erhöht. Die Leistungen
dafür belaufen sich auf
bis zu 1.612 Euro, in Kombi­
nation mit zurechenbaren
Leistungen aus der
Kurzzeitpflege auf bis zu
2.418 Euro.
Gibt es weitere
Verbesserungen?
Alle Menschen mit einer
Pflegestufe haben nun
Anspruch auf zusätzliche
Betreuungs- und Entlas-
tungsleistungen von
104 Euro im Monat. Dazu
zählen etwa Hilfe im
Haushalt oder die Beglei-
tung zum Arzt.
Fragen Sie uns, wir antworten!
Am 16. Juni von 10 bis 13 Uhr
Mutter-Kind-
Gesundheit in Afrika
0800 56 43 664
Mehr informationen
finden Sie unter:
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johanniter 2/2015
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