Johannitermagazin 2015/01 - page 25

Lesertelefon
Pflegewissenschaftler
Holger Dudel
, 50, ist einer
unserer Experten für Sie am Leser­
telefon. Sie können uns Ihre
Fragen zum Pflegestärkungsgesetz
auch schriftlich zukommen lassen:
Johanniter-Unfall-Hilfe
Marketing/Kommunikation
Stichwort: Pflegestärkungsgesetz
Lützowstraße 94
10785 Berlin
Fragen & Antworten vom 12. Dezember
zum Thema „Besuchsdienst“
Seit 1. Januar 2015 ist das sogenannte Pflegestär­
kungsgesetz in Kraft. Es sieht höhere Leistungen
für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
vor. So ist der Anspruch für zusätzliche Be­
treuungsleistungen auf alle Pflegebedürftigen
ausgeweitet worden. Auch für die Verhinde­
rungspflege, wenn also pflegende Angehörige
sich kurzzeitig vertreten lassen, wurde das
Budget erhöht. Die Anspruchsdauer dafür
wurde auf sechs Wochen verlängert. Zudem
fließen Mittel in einen Vorsorge-Fonds, um auf
geburtenstarke Jahrgänge vorbereitet zu sein.
Wenn Sie mehr über die Neuerungen in der
Pflege erfahren wollen, können Sie uns anru­
fen. Unsere Experten beantworten Ihre Fragen
während unserer Telefonaktion am Montag,
16. März, von 10 bis 13 Uhr.
Kann ich mich im
Besuchsdienst der Johanniter
engagieren?
Sehr gern sogar! Wir
freuen uns über jeden, der
ehrenamtlich Menschen
besuchen möchte, die
älter oder hilfebedürftig
sind. Die Johanniter
haben bereits in vielen
Regionen Deutschlands ei­
nen solchen Besuchs­
dienst etabliert. Dort heißt
Sie unser Team herzlich
willkommen. Wo es noch
keinen Besuchsdienst
gibt, möchten wir diesen
aufbauen – gern mit Ihrer
Unterstützung. Für nähere
Informationen wenden
Sie sich am besten an
Ihren Johanniter-Verband
vor Ort. Die Kontaktdaten
finden Sie unter der
Rubrik „Wir sind für Sie
da!“ in der Landesver­
bandsbeilage in dieser
Zeitschrift. Oder Sie fragen
Bettina Freifrau von
Gaisburg-Schöckingen:
Tel. 
030 23 09 97 02 47
(mittwochs von 13 bis 16 Uhr),
Dürfen auch Minderjährige
beim Besuchsdienst
mitmachen?
Prinzipiell ja. Gerade älte­
ren Menschen kann der
Besuch eines Jugendli­
chen einen frischen
Zugang zum Leben
geben. Allerdings würde
ein Minderjähriger diese
Aufgabe nie allein
übernehmen, sondern
immer nur in Begleitung
eines erwachsenen
Betreuers. Außerdem
brauchen wir natürlich
das schriftliche Einver­
ständnis der Eltern.
Brauche ich besondere
Kenntnisse für den Besuchs-
dienst?
Sie sollten auf Menschen
eingehen können und
ihnen gern zuhören. Man
kann gemeinsam spazie­
ren gehen, ein Café
besuchen oder einkaufen.
Manchmal sind auch
kleine Hilfsleistungen im
Haushalt gefragt. Ganz
wichtig jedoch: Unser
Besuchsdienst übernimmt
keine Pflegeleistungen.
Er ist ausschließlich dafür
da, älteren und hilfebe­
dürftigen Menschen durch
feste Bezugspersonen
mehr Teilhabe am Leben
zu ermöglichen.
Ich möchte gern besucht
werden – wie geht das?
Wir würden uns freuen,
Sie besuchen zu dürfen.
Kontaktieren Sie einfach
Ihren Johanniter-Verband
vor Ort. Unsere Mitarbei­
ter informieren Sie gern,
ob auch in Ihrer Nähe
bereits ein Besuchsdienst
besteht.
Fragen Sie uns, wir antworten!
Am 16. März von 10 bis 13 Uhr
Pflegestärkungs-
gesetz
0800 56 43 664
Fotos: Frank Schemmann, privat
Mehr Informationen finden
Sie unter:
besuchsdienst
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johanniter 1/2015
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